7. Verkehrsunfall
Jeden Tag berichten Zeitungen, Radio und Fernsehen über Verkehrsunfälle. Doch was passiert, wenn Sie selbst betroffen sind?
Grundsätzlich ist jeder verpflichtet zu helfen, sofern er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt. Daher gibt es einige wichtige Verhaltensregeln am Unfallort, die jeder beachten sollte. "Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort" finden Sie in unserer virtuellen Bibliothek zum Download.
Benötigt jemand einen Notarzt oder Rettungswagen? Der Notruf 112 oder 110 ist von jedem Telefon aus immer erreichbar. Hilfe können Sie außerdem über eine Notrufsäule beziehungsweise ein Notruftelefon am Straßenrand anfordern. Wie Sie einen Notfall melden müssen und welche Punkte Sie dabei nicht vergessen dürfen, erfahren Sie ausführlich im Kapitel "Notfall (LL)" der Lebenslage "Gesundheit".
Bei leichten Autounfällen mit Blechschaden oder Pannen bietet Ihnen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit den Mobilfunkbetreibern eine weitere Möglichkeit, Hilfe zu organisieren: Über die kostenlose Telefonnummer 0800/66 83 66 3 (sogenannte "Notfon-D"-Telefonnummer) erreichen Sie direkt die Zentrale des GDV, in der auch die Anrufe über die Notrufsäulen entgegengenommen werden. Sollten Sie Ihren genauen Standort nicht kennen, kann Sie die Zentrale mit Ihrem Einverständnis orten lassen und Hilfe schicken.
Sollten Sie im europäischen Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, erschweren oftmals sprachliche Probleme die Situation. In solchen Fällen kann ein Europäischer Unfallbericht nützlich sein. Dieses Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, sodass Sie damit auch im Ausland ein vollständiges Unfallprotokoll erstellen können. Sie erhalten diesen Unfallbericht in vielen europäischen Sprachen kostenlos bei Ihrer Versicherung oder können ihn online bei der GDV bestellen.
Hinweis: Ausführliche Informationen, weiterführende Links sowie Adressen erhalten Sie in der vom Innenministerium herausgegebenen Broschüre " Was geschieht, wenn’s passiert ist? Tipps der Polizei für Opfer und Geschädigte von Verkehrsunfällen".
Achtung: Wenn Sie an einem Unfall beteiligt waren und sich vom Unfallort entfernen, machen Sie sich grundsätzlich strafbar.